„Jagd ohne Hund ist Schund“ – dieser alte Jägerspruch bringt es auf den Punkt. Der gut ausgebildete Jagdhund ist vierbeiniger Jagdfreund und unverzichtbarer Helfer zugleich. Wo die Sinne des Menschen an ihre Grenzen stoßen, fängt die Arbeit des Hundes erst an.
Warum ein Jagdhund?
Die Nase eines Hundes ist unserer um ein Vielfaches überlegen. Sie findet ein krankgeschossenes oder nach einem Wildunfall verletztes Stück Wild, das sich ins Dickicht gerettet hat. Sie stöbert bei Drück- und Stöberjagden das Wild aus der Deckung, damit es den Schützen ruhig und gut ansprechbar kommt. Sie bringt erlegte Enten aus dem Schilf oder dem Wasser zuverlässig zurück. Ohne Hund bliebe vieles davon dem Zufall überlassen.
Gelebter Tierschutz
Jeder Schuss kann misslingen, jeder Wildunfall hinterlässt ein verletztes Tier. Dann zählt jede Minute: Ein brauchbarer Hund findet das Wild und erspart ihm langes Leiden. Deshalb verlangt das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz, dass für jeden Jagdbezirk ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht und dass bei Bewegungsjagden sowie bei jeder Jagd auf Wasserwild genügend brauchbare Hunde mitgeführt und eingesetzt werden. Für besonders schwierige Nachsuchen stehen im Kreis anerkannte Schweißhundeführer bereit.
Hundeführerlehrgang
Ein guter Jagdhund entsteht nicht von allein. In unseren Hundeführerlehrgängen bereiten erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder Hund und Hundeführer gemeinsam auf die Brauchbarkeitsprüfung vor – mit Gehorsamsübungen, Arbeit am Wasser, Apportieren und Training auf der künstlichen Schweißfährte. Dabei lernt nicht nur der Hund: Vor allem der Mensch lernt, seinen Hund zu lesen und richtig zu führen. Die Termine finden Sie bei unseren Terminen oder auf Anfrage beim Obmann.
Brauchbarkeitsprüfung
Ob ein Hund „brauchbar“ ist, stellen die Jagdverbände in einer Prüfung fest. Unsere Kreisgruppe führt – wie der Landesjagdverband – Brauchbarkeitsprüfungen nach der Prüfungsordnung des LJV durch. Geprüft werden insbesondere:
- Gehorsam und Leinenführigkeit
- Schussfestigkeit im Feld und am Wasser
- Verlorenbringen von Nutzwild an Land und aus dem Wasser
- Arbeit auf der künstlichen Schweißfährte
Wer die Prüfung bestanden hat, darf seinen Hund bei Gesellschaftsjagden und Nachsuchen einsetzen – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur waidgerechten Jagd im Kreis.
Hundesolidaritätskasse
Bei Drück- und Stöberjagden tragen unsere Hunde das größte Risiko. Die Hundesolidaritätskasse der Kreisgruppe unterstützt Hundeführer, wenn ein Hund bei einer angemeldeten Jagd verletzt wird oder zu Tode kommt.
Quelle: Prüfungsordnung für die Brauchbarkeitsprüfung des LJV Rheinland-Pfalz (Fassung 27.01.2025, PDF)

