Behörden & Formulare

Die wichtigsten Formulare und Online-Dienste der Kreisverwaltung Ahrweiler und des Landes rund um Jagdschein, Abschuss, Waffen und Wildbret – übersichtlich an einem Ort. Zuständig ist für Jägerinnen und Jäger mit Wohnsitz im Kreis die Untere Jagdbehörde bzw. Waffenbehörde der Kreisverwaltung.

Abschussmeldung online

Die Streckenmeldung erfolgt vierteljährlich – jeweils bis zum 5. Juli, 5. Oktober, 5. Januar und 5. April. Am schnellsten geht es über das Online-Portal der Kreisverwaltung; die Zugangsdaten erhalten Sie telefonisch bei der Unteren Jagdbehörde.

Jagdschein

JS

Jagdschein beantragen oder verlängern

Formular für Ein-, Zwei-, Dreijahres- und Tagesjagdschein. Beilegen: letzter Jagdschein, Prüfungszeugnis, Lichtbild, Nachweis der Jagdhaftpflicht.

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@

Jagdschein online beantragen

Erteilung über das Antragsportal des Landes Rheinland-Pfalz.

Online-Antrag ↗

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Jagdschein online ändern

Änderungen über das Antragsportal des Landes.

Online-Antrag ↗

€

Gebühren

Jagdschein für 1 Jahr 102 €, 2 Jahre 162 €, 3 Jahre 192 €, Tagesjagdschein 102 € (jeweils Gebühr plus Jagdabgabe; Jugendliche zahlen die Hälfte).

Landesforsten ↗

AJ

Ausländerjagdschein

Antrag und Merkblatt für Jägerinnen und Jäger aus dem Ausland.

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JP

Jägerprüfung – Zulassung

Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung online; Einverständniserklärung für den Jugendjagdschein als PDF.

Online-Antrag ↗

Wie Sie Jägerin oder Jäger werden, erklären wir auf der Seite Jäger werden.

Abschussplanung

…

Alle Jagd-Vordrucke der Kreisverwaltung

Streckenmeldung, Abschussliste und Wildnachweisung, Abschussvereinbarung und weitere Formulare auf einen Blick.

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AV

Abschussvereinbarung / Abschusszielsetzung Schalenwild

Abgabe bis 15. März.

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HG

Teilabschussplan der Hegegemeinschaft

Word-Vorlage, Abgabe bis 30. April.

Vorlage herunterladen ↓

i

Informationen zur Abschussregelung

Fristen, Mindestabschusspläne und alle Vordrucke der Kreisverwaltung.

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RP

Landesvordrucke Abschussregelung

Vordrucke und Erläuterungen von Landesforsten Rheinland-Pfalz.

Landesforsten ↗

Waffen

WBK

Waffenbesitzkarte beantragen

Die Zuverlässigkeitsprüfung kann bis zu vier Wochen dauern – rechtzeitig einreichen.

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+

Erwerbsanzeige

Erwerb einer Waffe anzeigen und eintragen lassen.

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→

Überlassungsanzeige

Verkauf oder Überlassung an Berechtigte anzeigen.

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EU

Europäischer Feuerwaffenpass

Für die Jagd mit eigener Waffe im europäischen Ausland.

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A

Aufbewahrung von Waffen und Munition

Erklärung zur Aufbewahrung und Infoblatt der Waffenbehörde.

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…

Alle Waffen-Vordrucke

Magazinanzeige, Ersatzausstellung, Schießerlaubnis und weitere Formulare.

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Wildbret, Trichinen und Tierseuchen

T

Trichinenuntersuchung und Wildursprungsschein

Probe mit Wildursprungsschein zur Sammelstelle Adenau oder in den Kühlschrank am Kreishaus; untersucht wird dienstags und donnerstags.

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@

Wildmarken und Anmeldung online

Online-Anträge über das EfA-Gateway.

Online-Portal ↗

WH

Broschüre Wildbrethygiene

Hinweise der Lebensmittelüberwachung des Kreises.

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ASP

Afrikanische Schweinepest

Informationen des Kreises für Jägerinnen und Jäger.

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ASP

Untersuchungsantrag Wildschweine (KSP/ASP)

Antragsformular für die Untersuchung von Wildschweinen.

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TW

Tollwut-Indikatortiere

Fuchs, Marderhund und Waschbär zur Untersuchung einsenden – mit Entschädigung je anerkanntem Tier.

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FW

Fallwild und Aufbruch entsorgen

Leitfaden des Kreises, auch für Verkehrsunfallwild.

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W

Wolf gesichtet oder Riss gefunden?

Meldestelle KLUWO bei Landesforsten: 06306 911-199.

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Jagdsteuer

Im Landkreis Ahrweiler beträgt die Jagdsteuer 20 % der Jahresjagdpacht; steuerpflichtig sind Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer. Mehr bei der Kreisverwaltung ↗

Gesetze

Was sich mit dem neuen Landesjagdgesetz ändert, fassen wir in unserem Beitrag zum neuen Landesjagdgesetz zusammen.

§

Landesjagdgesetz 2025

Neues Landesjagdgesetz vom 9. Juli 2025; der Großteil der Regelungen gilt ab 1. April 2027.

landesrecht.rlp.de ↗

§

Landesjagdgesetz 2010 und Landesjagdverordnung

Gelten noch bis 31. März 2027.

landesrecht.rlp.de ↗

§

Bundesjagdgesetz

gesetze-im-internet.de

Zum Gesetz ↗

§

Waffengesetz und AWaffV

Waffengesetz und Allgemeine Waffengesetz-Verordnung.

Zum Gesetz ↗

Kontakt Kreisverwaltung

Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung Verkehrswirtschaft / Jagd- und Waffenwesen
Wilhelmstraße 24–30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Untere Jagdbehörde: 02641 975-229, 975-271, 975-355 · Zentrale 02641 975-0
kv-ahrweiler@poststelle.rlp.de

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 25. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Seiten der Kreisverwaltung Ahrweiler (Vordrucke Jagd, Vordrucke Waffen) und von Landesforsten Rheinland-Pfalz.