Jagd ist in Deutschland streng geregelt – und eng mit Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft verbunden. Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen auf einen Blick.
Jagen heißt auch hegen
Das Jagdrecht umfasst nach dem Bundesjagdgesetz das Recht, Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen – und es ist untrennbar mit der Pflicht zur Hege verbunden. Ziel ist ein artenreicher und gesunder Wildbestand, der zur Landschaft passt. Gleichzeitig sollen Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft möglichst vermieden werden.
Revier statt freier Jagd
In Deutschland gehört das Jagdrecht zum Grundeigentum. Gejagt werden darf aber nur in Jagdbezirken: Wer zusammenhängend mindestens 75 Hektar besitzt, hat einen Eigenjagdbezirk. Kleinere Flächen einer Gemeinde bilden zusammen einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk von mindestens 150 Hektar, dessen Eigentümer die Jagdgenossenschaft bilden. Sie verpachtet die Jagd meist an Jägerinnen und Jäger, die damit Verantwortung für das Revier übernehmen. Die Länder können größere Mindestflächen festlegen.
Das Jagdjahr
Das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März. Wann welche Wildart bejagt werden darf, legen Bund und Länder in Jagdzeiten fest; im Frühjahr und Frühsommer, während der Brut- und Setzzeit, ruht die Jagd auf die meisten Arten.
Jägerinnen und Jäger in Zahlen
- Rund 467.700 Menschen in Deutschland haben einen Jagdschein – so viele wie nie zuvor (Stand November 2025).
- Das sind über 40 Prozent mehr als vor 30 Jahren.
- Der Anteil der Jägerinnen ist gestiegen: von 7 Prozent (2016) auf 11 Prozent (2022).
- Etwa sieben von zehn Jägerinnen und Jägern sind in einem Jagdverband organisiert.
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So ist die Jägerschaft organisiert
Der Deutsche Jagdverband (DJV) ist der Dachverband der Landesjagdverbände. In Rheinland-Pfalz ist das der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., der in Kreisgruppen und Hegeringe gegliedert ist – eine davon ist unsere Kreisgruppe Ahrweiler.
Quellen: Bundesjagdgesetz (§§ 1, 3, 7, 8, 11) · DJV: Neuer Jäger-Rekord in Deutschland (26.01.2026)
