Neues Landesjagdgesetz: Was sich bis April 2027 ändern soll

Das neue Landesjagdgesetz für Rheinland-Pfalz soll am 1. April 2027 in Kraft treten. Bevor es so weit ist, will die Landesregierung das im Juli 2025 beschlossene Gesetz noch einmal ändern. Der Entwurf dafür liegt vor – hier ein Überblick über den Stand.

Wie es dazu kam

Der Landtag hatte im Juli 2025 ein neues Landesjagdgesetz beschlossen, das zum 1. April 2027 gelten soll. Gegen den damaligen Entwurf hatten Jägerschaft und Grundeigentümer – auch unsere Kreisgruppe – intensiv protestiert. Die neue Landesregierung hält am Termin fest, will das Gesetz aber vorher überarbeiten. Landwirtschafts- und Forstministerin Christine Schneider hat die Eckpunkte am 1. September 2026 vorgestellt.

Die wichtigsten geplanten Änderungen

  • Wolf: Die bundesrechtlichen Regeln zur Bejagung des Wolfes werden ins Landesrecht übernommen. Geplant sind ein landesweiter Managementplan, eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober und die Möglichkeit, Problemwölfe zu entnehmen. Nachsuchen sollen nur anerkannte Schweißhundeführer übernehmen; die Anonymität der Erlegenden soll geschützt werden.
  • Rotwild: Aus Hegegemeinschaften werden Bewirtschaftungsgemeinschaften, offen auch für Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften. Mindestabschusspläne stellt künftig die Untere Jagdbehörde auf.
  • Dam- und Muffelwild: Statt „Duldungsgebieten“ soll es abgegrenzte Bewirtschaftungsgebiete geben; außerhalb bleibt es beim Abschussgebot.
  • Wildschäden: Für wildschadensanfällige Reviere wird eine Jagdkonzeption eingeführt, die forstbehördlichen Stellungnahmen werden modernisiert.
  • Weniger Bürokratie: Die Abschussnachweisung ist nur noch einmal im Jahr fällig, Abschussvereinbarungen müssen nur auf Anforderung vorgelegt werden, und die Meldepflicht der Pächter für Wildschäden entfällt.
  • Jagdzeiten: Anpassungen bei Fuchs, Graugans und Rabenkrähe; Nutria, Waschbär und Nilgans sollen ganzjährig bejagt werden dürfen.
  • Jägerprüfung: Keine grundlegende Reform, aber etwas höhere Anforderungen beim Schießen auf bewegte Ziele und in der schriftlichen Prüfung.

Wie es weitergeht

Die Anhörung der Verbände zum Änderungsgesetz endete am 29. September 2026; parallel läuft die Anhörung zur neuen Landesjagdverordnung. Danach wird der Entwurf überarbeitet, erneut im Ministerrat beraten und anschließend im Landtag behandelt. Gesetz und Verordnung sollen gemeinsam am 1. April 2027 in Kraft treten. Bis dahin können sich Einzelheiten noch ändern – wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Quellen: Landesforsten Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 01.09.2026 · Wild und Hund: Neues Landesjagdgesetz verabschiedet